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Briefwahlunterlagen

Kurzbeschreibung

Nächste Wahl:

  • Kommunalwahl am 14.09.2025

Wichtig:

Briefwahlunterlagen können etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin hier online beantragt werden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Unter der rechts aufgeführten Onlinedienstleistung haben Sie dann die Möglichkeit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14.09.2025 zu beantragen.

Der Termin für eine mögliche Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters ist der 28.09.2025.

Beschreibung

Sie sind verhindert und können am Wahltag nicht persönlich in Ihrem Wahllokal erscheinen? Dann geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab. 

Zur Ausstellung Ihrer Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher, persönlicher oder elektronischer Antrag erforderlich. Sie können entweder den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den abgedruckten QR-Code zur Antragstellung per Smartphone verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift in Petershagen
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann auch mündlich im Wahlbüro erfolgen. Eine telefonische Beantragung hingegen ist nicht möglich!

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Dies gilt auch für Familienangehörige.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wahlbenachrichtigung
  • ggf. Vollmacht

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen eingetragen ist:

  • Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen und auf Antrag
  • In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit einer bestimmten Zeit, welche je nach Wahl variieren kann, mit Hauptwohnung in Petershagen gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.
  • Bei Zuzug innerhalb bestimmer Fristen ist unter bestimmten Umständen nur die Eintragung auf Antrag möglich

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.