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Baugenehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Der komplette Antrag ist einschließlich der Mehrausfertigungen in Papierform einzureichen.
Beschreibung
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
- Sie möchten ein Gebäude (oder eine bauliche Anlage) errichten.
- Sie möchten ein bestehendes Gebäude verändern.
- Sie möchten ein Gebäude anders nutzen als bisher.
- Sie möchten eine Werbeanlage errichten.
- Sie möchten ein Gebäude teilweise zurückbauen.
Welche Bauvorlagen dem Antrag im Einzelnen beizufügen sind, hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab.
Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke.
Hierzu enthält die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) für jede Verfahrensart konkrete Regelungen.
Ein vollständig ausgefüllter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen ist eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Baugenehmigungsverfahren.
Erst wenn der Bauantrag vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, kann die Bearbeitung sowie die Fachbehördenbeteiligung erfolgen.
Das Bearbeiten eines Bauantrages ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW berechnet und festgesetzt. Sie ist abhängig von der Rohbausumme. In Einzelfällen kann auch der Herstellungswert Berechnungsgrundlage sein.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang. Wird ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, werden Gebühren anteilig berechnet.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Untere Bauaufsicht
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
bauordnung@petershagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Alexandra Stappenbeck
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05702 822-260
- E-Mail:
- a.stappenbeck@petershagen.de