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Grundstücksteilung

Beschreibung

Unter einer Grundstücksteilung versteht man die grundbuchrechtliche Aufteilung eines bebauten Grundstücks. 

Durch die Teilung des Grundstücks dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. 

  • Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis
  • Amtlicher Lageplan angefertigt vom Kataster- und Vermessungsamt des Kreises Minden-Lübbecke oder einem/r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in 
  • auf Anforderung evtl. weitere Bauunterlagen

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück 50 bis 500 €.

Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.

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