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Bauvoranfrage
Kurzbeschreibung
Der komplette Antrag ist einschließlich der Mehrausfertigungen in Papierform einzureichen.
Beschreibung
Über eine Bauvoranfrage kann ein Bauherr klären, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann und darf.
Eine Bauvoranfrage wird schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte und eine Vorhabensbeschreibung des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.
Jedoch ist eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid noch keine Baugenehmigung. Wird später im Bauantrag ein Entwurf eingereicht, der von den Aussagen der Bauvoranfrage abweicht, so kann die Baugenehmigung für das Bauvorhaben gegebenenfalls nicht erteilt werden. Daher sollte die Bauvoranfrage von vorn herein so genau wie möglich formuliert werden.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Untere Bauaufsicht
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
bauordnung@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Alexandra Stappenbeck
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05702 822-260
- E-Mail:
- a.stappenbeck@petershagen.de