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Erschließung

Kurzbeschreibung

Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. 

Beschreibung

Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.

Bei der Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.

Für die erstmalige Herstellung der Straße werden Erschließungsbeiträge erhoben. Die hier anfallenden Kosten werden zu 90 % auf die Anlieger umgelegt.

Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.

Informationen über die leitungsmäßige Erschließung finden Sie unter den Stichworten Wasserversorgung und Abwasser
Informationen zur Energieversorgung geben die jeweiligen Versorger. 

  • Die Anliegerbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt. 
  • Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.

Die Beantragung der Anliegerbescheinigung kann formlos per E-Mail erfolgen.

Für die Beantragung der Anliegerbescheinigung müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Sowohl der Erschließungsbeitragsbescheid, als auch die Anliegerbescheinigung sind gebührenfrei.

Der eigentliche Erschließungsbeitrag richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten.

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