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Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Als Wohnungsgeberin bzw. Wohnungsgeber (Vermieterin bzw. Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieterin bzw. Mieter) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Zudem ist in Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungskomplexen die konkrete Wohnung und ihre Lage bzw. Zuordnung im Gebäude selbst zu bezeichnen (z. B. 1. OG rechts oder Wohnung Nr. 2).
- Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
buergerservice@petershagen.de
- Telefon:
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