Brandschutz und Brandverhütungsschauen
Beschreibung
Der Bereich Brandschutz umfasst folgende Aufgaben:
- Abgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Außerdem wird die Brandschutzdienststelle (Kreis Minden-Lübbecke) bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen beteiligt.
- Brandschutztechnische Beratung von Sachverständigen, Bauherrschaften, Behörden, Architektur- und Ingenieurbüros
Brandverhütungsschauen müssen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden (Fristen nach AGBF NRW für Brandverhütungsschauen).
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und die bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Beratungen zum Brandschutz im üblichen Rahmen erfolgen kostenlos.
Brandverhütungsschauen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kreis Minden-Lübbecke - Bau- und Planungsamt
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-25500 - E-Mail:
bauamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
info@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-220
- E-Mail:
- s.lange@petershagen.de