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Führerschein: Umtausch EU-Kartenführerschein
Kurzbeschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger in Petershagen können einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins beim Bürgerbüro im Rathaus Lahde zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten ohne vorheriger Terminabsprache stellen. Der neu ausgestellte Führerschein erhält eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Bitte beachten Sie, dass es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Bearbeitungszeit und die Bestellung des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei bedarf.
Beschreibung
Seit dem 19.01.2013 gelten EU-weit neue Fahrerlaubnisklassen. Neu geregelt wurden insbesondere die Motorradklassen. Die Gültigkeit von ab diesem Zeitpunkt erworbenen Fahrerlaubnisdokumenten wurde auf 15 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt werden, allerdings ohne Verpflichtung zur Ablegung einer Prüfung oder Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (außer C- und D-Klassen).
Alle vor dem 19.01.2013 erhaltenen Fahrerlaubnisdokumente, sei es der aktuelle Kartenführerschein oder die rosafarbenen oder grauen Führerscheine, verlieren ihre Gültigkeit in gestaffelten Zeiträumen. Für viele Verkehrsteilnehmer ist deshalb in den nächsten Jahren ein Umtausch zum neuen EU-Kartenführerschein nötig. Welche Umtauschfrist für Sie gilt, erfahren Sie im Reiter "Fristen".
- biometrisches Passbild (neu bzw. aktuell); Maße: 35 x 45 mm
- alter/bisheriger Führerschein
- Personalausweis/Reisepass
Papier-Führerscheine (grau/rosa)
die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr | Umtausch |
vor 1953 1953 - 1958 1959 - 1964 1965 - 1970 1971 oder später | 19.01.2023 19.01.2022 19.01.2023 19.01.2024 19.01.2025 |
Karten-Führerscheine
die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1991 - 2001 2002 - 2004 2005 - 2007 2008 2009 2010 2011 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2026 19.01.2027 19.01.2028 19.01.2029 19.01.2030 19.01.2031 19.01.2032 19.01.2033 |
- Die Bearbeitung erfolgt im Straßenverkehrsamt. Sollten Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben, wird dieser weitergeleitet.
- Den entwerteten alten Führerschein können Sie auf Wunsch zurückerhalten.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €.
(zzgl. 10,00 Euro für die zusätzliche Erteilung der Führerscheinklasse T - große Traktoren, schneller als 40km/h).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
buergerservice@petershagen.de
- Telefon:
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- Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt
-
- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-29000 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-0
- E-Mail:
- buergerservice@petershagen.de