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Grabenverrohrung

Beschreibung

Die Verohrung eines Gewässers z. B. für die Herstellung einer Überfahrt bedarf einer Genehmigung.

Für genauere Informationen, steht Ihnen die Kontaktperson gerne zur Verfügung.

  • Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung der Verrohrungsstrecke)
  • Ausführungsplan eines Fachplaners mit folgenden Angaben:
     - Querschnitt des zu verrohrenden Grabens
     - Längsgefälle der geplanten Verrohrung
     - Rohrdurchmesser (min. DN 400), Materialart, ggf. Schachtbauwerke und Abläufe

Die Genehmigung zur Grabenverrohrung muss vor Beginn der Bauarbeiten erteilt sein.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Die Arbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind von Fachunternehmen für Tief- / Straßenbau auszuführen. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen.
  • Die Kosten für die Herstellung der Grabenverrohrung sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Petershagen beteiligt sich nicht an den Kosten.
  • Die Arbeiten sind innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Genehmigung abzuschließen.

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