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Grabenverrohrung
Beschreibung
Die Verohrung eines Gewässers z. B. für die Herstellung einer Überfahrt bedarf einer Genehmigung.
Für genauere Informationen, steht Ihnen die Kontaktperson gerne zur Verfügung.
- Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung der Verrohrungsstrecke)
- Ausführungsplan eines Fachplaners mit folgenden Angaben:
- Querschnitt des zu verrohrenden Grabens
- Längsgefälle der geplanten Verrohrung
- Rohrdurchmesser (min. DN 400), Materialart, ggf. Schachtbauwerke und Abläufe
Die Genehmigung zur Grabenverrohrung muss vor Beginn der Bauarbeiten erteilt sein.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Arbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind von Fachunternehmen für Tief- / Straßenbau auszuführen. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen.
- Die Kosten für die Herstellung der Grabenverrohrung sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Petershagen beteiligt sich nicht an den Kosten.
- Die Arbeiten sind innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Genehmigung abzuschließen.
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Zuständige Einrichtungen
- Baubetrieb
-
- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
sondernutzungen@petershagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Tanja Müller
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05702 822-233
- E-Mail:
- t.mueller@petershagen.de