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Straßenreinigung
Beschreibung
Die Kommunen betreiben die Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Die geschlossenen Ortslagen sind dabei nicht mit den geschlossenen Ortschaften identisch, sondern sind bereits gegeben, sofern es sich um eine Siedlung mit 15 bis 20 Häusern handelt.
Die Reinigungspflicht kann dabei auf die Anlieger übertragen werden. Alternativ erheben die Kommunen Straßenreinigungsgebühren, sofern sie die Reinigung selbst durchführen. Anlieger sind dabei die durch die öffentliche Verkehrsfläche erschlossenen und angrenzenden Grundstückseigentümer.
Zu reinigen sind die öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere Straßen, Radwege, Gehwege, Fußwege, aber auch das Straßenbegleitgrün.
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Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung bei Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für die Reinigung von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege/Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde bzw. dem Grundstückseigentümer (je nach Regelung in der Straßenreinigungssatzung in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde), auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.
Otto-Lilienthal-Weg 29
DE - 32425 Minden
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Telefon: +49 571 94621-0
Fax: +49 571 94621-50
gebaeude@minden-luebbecke.de
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Adresse exportieren
Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW).
Zuständige Einrichtungen
- Bauverwaltung
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
info@petershagen.de
- Telefon:
-
- Bauhof der Stadt Petershagen
-
- Nienburger Straße 37
- 32469 Petershagen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Tanja Müller
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05702 822-233
- E-Mail:
- t.mueller@petershagen.de
-
- Telefon:
- 05702 822-270
- E-Mail:
- d.gronwald@petershagen.de