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Verfügungsfonds

Beschreibung

Mit dem Verfügungsfonds wird das Engagement aus der Bürgerschaft finanziell unterstützt mit dem Ziel

  • der Aktivierung und Stärkung des gemeinschaftlichen Engagements in den beiden Sanierungsgebieten Ortskern Petershagen und Lahde-Nord
  • der Belebung und Attraktivierung der beiden Sanierungsgebiete
  • der Stärkung der Aufenthaltsqualität in beiden Sanierungsgebiet

Was wird gefördert?

Maßnahmen...

  • zur Aufwertung des Ortsbildes
  • zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche
  • zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Ortskultur und Teilhabe
  • zur Profilierung und Vermittlung von Ortsidentität und Stadtimage

Wer kann Anträge stellen?

Antrage auf Zuwendung können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden, z.B. von

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • Vereinen und Bürgerinitiativen
  • Verbänden
  • Gemeinnützigen Trägern
  • Öffentlichen und privaten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • Zu jedem privat investierten Euro gibt es einen weiteren Euro aus dem Verfügungsfonds.
  • Maximal werden also 50% der förderfähigen Ausgaben nach Maßnahmenumsetzung erstattet.
  • Der Förderhöchstbetrag liegt bei 2.500 € je Maßnahme; die Bagatellgrenze bei 250 €. Im Einzelfall kann das Vergabegremium über eine Ausnahme entscheiden.
  • Für beide Sanierungsgebiete stehen bis zum Jahr 2027 jeweils 25.000 € an Fördermitteln zur Verfügung

Die Maßnahme

  • liegt in einem der Sanierungsgebiete „Ortskern Petershagen“ oder „Lahde- Nord“,
  • ist vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar,
  • ist noch nicht begonnen worden
  • Projektidee und Erstberatung 
  • Antrag
  • Prüfung Antrag
  • Entscheidung Vergabegremium
  • Zustimmung und Förderbescheid
  • Projektumsetzung
  • Dokumentation und Abrechnung
  • Auszahlung der Fordermittel nach Prüfung der Maßnahme