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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Einen rechtlichen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht.

Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine Transferleistungen wie etwa Bürgergeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen.

Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.

Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • das Einkommen der Haushaltsmitglieder
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung


Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle.

Ab sofort können Sie Ihren Wohngeldantrag komplett digital abwickeln. Der Online-Antrag mit den beigefügten Nachweisen geht dann direkt in der Wohngeldstelle der Stadt Petershagen ein.

Die Links zu den Online-Anträgen finden Sie unter der Kategorie „Onlinedienstleistungen“.

Die Antragsvordrucke finden Sie unter der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen. Zur Fristwahrung reicht auch ein formloser Antrag aus.

Für persönliche Vorsprachen vereibaren Sie bitte vorher einen Termin.

Bitte beachten Sie die Sprechzeiten der zuständigen Kontaktpersonen:

  • Frau Heike Altvater (A - K) 
Montag              08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:30 Uhr  
Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr  
Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr  
Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr

 

  • Ursula Wilharm (L - Z) 
Montag              08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:30 Uhr  
Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr  
Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr
   

Ob ein Wohngeldanspruch besteht und ggf. in welcher Höhe, hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Haushaltseinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Beim Bezug von Wohngeld ist es in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.

Auch Studenten und Auszubildende haben in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wenn andere Sozialleistungen nach dem SGB bezogen werden, kommt es auf den Einzelfall an. Für genauere Auskünfte steht unsere Wohngeldstelle zur Verfügung.

Der Antrag auf Wohngeld ist gebührenfrei.