Asset-Herausgeber

FAQ

Ja, das Serviceportal ist ein zusätzliches Angebot um Ihr Anliegen zu erledigen. Es steht Ihnen somit frei, Ihr Anliegen weiterhin über einen anderen Zugangsweg zu erledigen.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns oberste Priorität, sodass diese nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit Ihrem persönlichen Servicekonto können Sie sich gegenüber Behörden einfach und sicher authentifizieren. Es handelt sich also um Ihren persönlichen Online-Zugang zur Stadt Petershagen.
Einmal mit Ihren persönlichen Daten registriert, können Sie eine Vielzahl von Verwaltungsdienstleitungen bequem von zu Hause aus erledigen. 
Ihre Daten werden durch Ihr persönliches Servicekonto geschützt an das Portal übermittelt, automatisch in das Antragsformular übernommen und Nachrichten können verschlüsselt versandt werden. Diesen Sicherheitsanspruch kann eine normale E-Mail nicht erfüllen.

Ihr Servicekonto können Sie sich, je nach Vertrauensniveau, auf Basis eines Benutzernamens und Passworts anlegen oder zusätzlich die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises zur Registrierung nutzen.

Die einzelnen Dienstleistungen und damit verbundenen Anträge haben ein unterschiedliches Vertrauensniveau. Dieses legt fest, wie sicher wir uns sein müssen, dass die Antragstellerin/der Antragssteller auch persönlich den elektronischen Antrag gestellt hat.

Benutzername/Passwort sind dabei nicht so sicher, wie der Besitz des Personalausweises inkl. der Kenntnis der PIN. Bei Anträgen mit einem hohen Vertrauensniveau ist daher immer der Personalausweis Pflicht. In allen anderen Fällen reichen Benutzername und Passwort aus.

Weitere Informationen zum Servicekonto.NRW finden Sie hier.
 

Moderne Ausweisdokumente, wie der neue Personalausweis, der elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte, sind mit einem Computer-Chip ausgestattet. Auf dem Chip sind die Daten, die auch auf dem Ausweis zu sehen sind, gespeichert.

Um sich mit Ihrem Ausweis am Servicekonto.NRW zu registrieren muss die Online-Ausweisfunktion des Chips aktiviert sein. Die Freischaltung erfolgt in Ihrer Meldebehörde.

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben, verfügen Sie auch über eine persönliche, sechsstellige Geheimzahl (PIN). Diese sollten Sie während des Registrierungsprozess bereithalten.
Um den Chip auszulesen benötigen Sie ein *NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder ein geeignetes Kartenlesegerät, das Sie an Ihren Computer anschließen. Auf dem Gerät, welches Sie verwenden, muss die AusweisApp2 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik installiert sein.

Zum Download der AusweisApp2
Weitere Informationen zur AusweisApp2

Sie können unser Serviceportal eingeschränkt auch ohne ein persönliches Servicekonto.NRW nutzen.

Ohne Authentifizierung können Sie unser Portal als Informationsplattform nutzen und sich über die einzelnen Dienstleistungen, deren Rechtsgrundlagen, notwendige Unterlagen und vieles mehr informieren.

Im Einzelfall ist es Ihnen auch möglich eine Dienstleistung ohne Servicekonto.NRW in Anspruch zu nehmen, doch für eine Vielzahl von Dienstleistungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Zudem sollten Sie beachten, dass Sie ohne ein Servicekonto.NRW u. a. nicht den Auftragsstatus Ihrer Anträge einsehen können.

In unserem Serviceportal werden Ihnen für kostenpflichtige Onlinedienstleistungen folgende Onlinebezahlfunktionen zur Verfügung gestellt:

• Kreditkarte (Mastercard oder VISA)
• Giropay 
• Paypal

Nein, das ist der große Vorteil des Serviceportals. Die Antragstellung läuft vollständig elektronisch.

Für viele Leistungen besteht aber weiterhin wie gewohnt die Möglichkeit, ein PDF auszufüllen und unterschrieben an uns zurück zu senden. Die Antragsformulare finden Sie in den Leistungen unter "Downloads". 

Mit den Kontaktmöglichkeiten, welche unser Serviceportal bereitstellt, kann kein rechtswirksamer Widerspruch eingelegt werden.

Sollten Sie mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sein, steht es Ihnen dennoch frei Rechtsmittel einzulegen.

Welche Möglichkeiten Ihnen diesbezüglich zur Verfügung stehen, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Ihnen zugestellten Bescheides entnehmen.

Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder ein grundsätzliches Anliegen zum Serviceportal?

Dann kontaktieren Sie uns doch bitte über digital@petershagen.de.