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Ausweise und Pässe
Kurzbeschreibung
Mit Wirkung vom 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe abgeschafft, d. h. diese werden weder ausgestellt, noch geändert oder verlängert. Alternativ müssen für Kinder ab Geburt künftig für Reisen ins Ausland entweder der Personalausweis oder der Reisepass (für Reisen außerhalb der EU) beantragt werden
Beschreibung
Wo muss ich meinen Ausweis/Reisepass beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde gestellt werden, in der Sie ihre Haupt- oder alleinige Wohnung haben.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der seit dem 01.08.2021 verpflichtenden Abgabe von Fingerabdrücken, die digital erfasst werden, notwendig.
Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen die Ausweispflicht, welche nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Kinder benötigen ab Geburt für Reisen ins Ausland einen Personalausweis oder für Länder ausßerhalb der EU, z.B. GB, USA, einen Reisepass.
Vergleichen Sie dazu auch gerne die unten stehenden Gebühren.
- bei Personen unter 16 Jahren (bzw. beim Reisepass unter 18 Jahren) eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten
- die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- das bisherige Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- Personalausweise: ca. 3 - 4 Wochen
- Reisepässe: ab 8 Wochen
Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
eID-Karten für Bürgerinnen/Bürger der Europäischen Union
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16 Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.
Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.
Personalausweis
- für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre)
- für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre)
- für einen vorläufigen Personalausweis: 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate)
Reisepass
- für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre)
- für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 € (Laufzeit: 10 Jahre)
eID-Karte: 37,00 €
In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
buergerservice@petershagen.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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- 05702 822-0
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