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Ausweise und Pässe

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Wo muss ich meinen Ausweis/Reisepass beantragen?

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.

Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie seit dem 01.08.2021 verpflichtenden Abgabe von Fingerabdrücken, die digital erfasst werden, notwendig.

Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen die Ausweispflicht, welche nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.

Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Reisen einen Kinderreisepass (oder für bestimmte Länder, z. B. USA, einen Reisepass). Der Kinderreisepass gilt ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass jeweils für 12 Monate verlängert werden. Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr muss dann für Reisen ins Ausland ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

Aufgrund der geringen Laufzeit des Kinderreisepasses und des damit verbundenen Aufwandes kann auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auch für jüngere Kinder bereits ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Die Laufzeit dieser Dokumente beträgt dann wie bei Jugendlichen 6 Jahre.

Vergleichen Sie dazu auch gerne die unten stehenden Gebühren.

eID-Karten für Bürgerinnen/Bürger der Europäischen Union

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16 Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.

  • bei Personen unter 16 Jahren (bzw. beim Reisepass unter 18 Jahren) eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten
  • die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes 
  • das bisherige Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen
  • Reisepässe: ca. 6 Wochen
  • Kinderreisepässe: ca. 1 Woche

Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden

Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. 

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.

  • für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre),
  • für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre),
  • für einen vorläufigen Personalausweis: 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate),

 

  • für eine eID-Karte: 37,00 €.

 

  • für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre),
  • für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 € (Laufzeit: 10 Jahre),

 

  • für einen Kinderreisepass: 13,00 €, dessen Aktualisierung 6,00 €,

 

In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.

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