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Abmeldung Wohnsitz
Beschreibung
Wenn Sie aus Petershagen wegziehen, ist die Abmeldung im Bürgerbüro nur dann erforderlich, wenn
- Sie ins Ausland ziehen
- Sie hier nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und diesen Nebenwohnsitz aufgeben möchten.
In allen anderen Fällen ist es ausreichend, wenn Sie sich im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann auch bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden.
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Ausweisdokumente (Personalausweis zur Anschriftenänderung oder Reisepass)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.
Eine Wohnung ist innerhalb von zwei Wochen abzumelden.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
buergerservice@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05702 822-0
- E-Mail:
- buergerservice@petershagen.de