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Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Abgabenordnung um eine Realsteuer.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, welcher anhand Ihrer Steuererklärung ermittelt wird. Das zuständige Finanzamt setzt nach Ermittlung Ihres Gewerbeertags den Grundsteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser wird der Stadt Petershagen in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird der Gewerbesteuerbescheid erstellt.
Steuerfestsetzung
Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Petershagen.
Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Petershagen beschlossen.
elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige: Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.07. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater): Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.02. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt seit dem Haushaltsjahr 2020 bei 423 Prozent.
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Haushalt und Steuern
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- Schloßfreiheit 2-4
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
info@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-130
- E-Mail:
- m.hemann@petershagen.de