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Briefwahlunterlagen
Kurzbeschreibung
Aktuelle Wahl:
- Bundestagswahl am 23.02.2025
Wichtig:
Da die Stimmzettel erst Ende der 6. Kalenderwoche geliefert werden, können die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 07. Februar 2025 verschickt werden! Für den rechtzeitigen Rücklauf der Wahlbriefe hat der Wahlberechtigte Sorge zu tragen. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag 23.02.2025, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein.
Unter der rechts aufgeführten Onlinedienstleistung haben Sie ab Montag, 13.01.2025, die Möglichkeit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 zu beantragen.
Beschreibung
Sie sind verhindert und können am Wahltag nicht persönlich in Ihrem Wahllokal erscheinen? Dann geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab.
Zur Ausstellung Ihrer Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher, persönlicher oder elektronischer Antrag erforderlich. Sie können entweder den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den abgedruckten QR-Code zur Antragstellung per Smartphone verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift in Petershagen
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann auch mündlich im Wahlbüro erfolgen. Eine telefonische Beantragung hingegen ist nicht möglich!
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Dies gilt auch für Familienangehörige.
Wahlgesetze
- Personalausweis oder Reisepass
- Wahlbenachrichtigung
- ggf. Vollmacht
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen eingetragen ist:
- Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen und auf Antrag
- In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit einer bestimmten Zeit, welche je nach Wahl variieren kann, mit Hauptwohnung in Petershagen gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.
- Bei Zuzug innerhalb bestimmer Fristen ist unter bestimmten Umständen nur die Eintragung auf Antrag möglich
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wahlen und Statistik
-
- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
wahlamt@petershagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Tatjana Brast
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05702 822-246
- E-Mail:
- t.brast@petershagen.de
-
- Telefon:
- 05702 822-240
- E-Mail:
- d.helmerking@petershagen.de
-
- Telefon:
- 05702 822-245
- E-Mail:
- c.hasse@petershagen.de