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Ortsrecht der Stadt Petershagen

Beschreibung

Jede Stadt und Gemeinde kann bestimmte Angelegenheiten durch eigene Satzungen regeln. Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, denn sie werden nicht von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Stadt- bzw. Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen. In der Rangfolge stehen Satzungen unter den Landesgesetzen. 

Eine Übersicht über das Ortsrecht der Stadt Petershagen sowie Links zum Download jeder einzelnen Satzung finden Sie über den Link "Ortsrecht der Stadt Petershagen" auf dieser Seite.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen