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Meldebescheinigung

Beschreibung

Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang, sowie Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt (z. B. zur Vorlage bei der Kindergeldkasse oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger).

  • Ausweisdokument
  • ggf. Vollmacht

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen.

Eine Meldebescheinigung kann online, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro beantragt werden. Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und ein Ausweisdokument.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Petershagen gemeldet.

Eine Meldebescheinigung kostet 9,00 €.

Gebührenfrei ist eine Meldebescheinigung in folgenden Fällen:

  • für Rentenzwecke; Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung (nicht für Privat- und Zusatzrenten)
  • zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
  • zur Vorlage beim Jobcenter Amt proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke
  • zur Vorlage beim Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen