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Fundsachen
Kurzbeschreibung
Sie sind ehrlicher Finder und möchten etwas bei uns abgeben?
Oder haben Sie - ärgerlich genug - etwas verloren?
Beschreibung
In beiden Fällen sind Sie im Fundbüro (Bürgerbüro der Stadt Petershagen) an der richtigen Anlaufstelle.
Sollten Ihnen Ihre Geldbörse mit Dokumenten abhandengekommen sein, brauchen Sie sich nicht beim Fundbüro zu melden. Dank Ihrer darin befindlichen Ausweispapiere würden wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die Geldbörse im Fundbüro abgegeben wird.
Aufbewahrung
Die Stadt Petershagen ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie als Finderin bzw. Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Petershagen selbst Eigentümerin der Fundache.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Es besteht eine Kooperation zwischen dem Tierschutzverein Minden und Umgebung e. V., der das Tierheim in Minden betreibt, und der Stadt Petershagen. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, kontaktieren Sie bitte das Tierheim Minden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Bei offenen Fragen helfen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne weiter.
Im Bürgerbüro der Stadt Petershagen wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf einen Finderlohn (5 Prozent des Wertes) haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
buergerservice@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-0
- E-Mail:
- buergerservice@petershagen.de