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Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Dieser wird auf Antrag ausgestellt, sofern sowohl die gesetzlich bestimmte Wohnungsgröße als auch die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer von einem Jahr gültig und muss zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein.

Es ist zwischen zwei WSB-Arten zu unterscheiden:

  • Allgemeiner WBS:
    Wohnungssuche im Gebiet der Stadt Petershagen oder in NRW
  • Gezielter WBS:
    Bezug einer bestimmten Wohnung in Petershagen. Vermietererklärung ist durch den Vermieter auszufüllen.

Für weitere Informationen, z. B. über die Einkommensgrenzen etc., stehen Ihnen die genannten Ansprechpartnerinnen gern zur Verfügung.

Folgende Unterlagen sind dem Antragsformular, welches Ihnen unter "Downloads" zur Verfügung steht, beizufügen:

  • Identitätsnachweise
    • soweit nicht in Petershagen gemeldet.
  • Arbeitnehmer ab dem 16. Lebensjahr
    • alle Verdienstabrechnungen seit dem 01.01. des vorangehenden Kalenderjahres bzw. bei Änderung der Einkommensverhältnisse auch Nachweise über die zukünftige Einkommenshöhe
  • Selbständige
    • aktuelle Einkommenserklärung, ausgefüllt und unterschrieben vom Steuerberater oder aktueller Steuerbescheid.
    • Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung
    • bei freiwillig Versicherten: Versicherungsnachweise und Nachweis über Beitragshöhe
  • Arbeitslose
    • aktueller Bewilligungsbescheid
  • Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung
    • aktueller Bewilligungsbescheid
    • Nachweis über die Notwendigkeit des Wohnungswechsels
  • Studenten
    • aktuelle Studienbescheinigung
    • ggf. BAföG-Bescheid oder Unterhaltsnachweise
    • Einkommensnachweise (s. Arbeitnehmer) oder sonstige Einkünfte
  • Wehrpflichtige oder Ersatzdienstleistende
    • Einberufungsbescheid
    • Nachweis über Einkommen, das vor dem Wehr- oder Ersatzdienst bezogen wurde (ggf. Schulbescheinigung)
    • ggf. Nachweis über Einkommen nach dem Wehr- bzw. Ersatzdienst
  • Auszubildende
    • Ausbildungsvertrag
    • ausgefüllte Einkommenserklärung (s. Arbeitnehmer)
  • Rentner
    • aktuelle Rentenbescheide (Altersruhegeld, Witwenrente, Werksrente, Unfallrente, Zusatzrente oder Pension)
  • Schüler (ab dem 16. Lebensjahr)
    • Schulbescheinigung
    • Ggf. BAföG-Nachweis, Unterhaltsnachweis oder Einkommensnachweis
  • Schwangere
    • Mutterpass
  • Getrennt Lebende oder Geschiedene
    • Nachweis über evtl. Unterhaltszahlungen
  • Minderjährige
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Schwerbehinderte
    • Schwerbehindertenausweis
    • Bei Rollstuhlfahrern: Nachweis vom Versorgungsamt bzw. ärztliche Bescheinigung
    • Nachweis über evtl. Pflegestufe

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und von allen Familienangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterschrieben ist.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Die Gebühr für einen Wohnberechtigungsschein beläuft sich auf 10,00 €.

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