BIS: Suche und Detail

Fischereischein

Kurzbeschreibung

Wer angeln möchte, muss Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Beschreibung

Umstellung auf den digitalen Fischereischein 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt. Bitte beachten Sie für die Stadt Petershagen folgende Regelungen:

  • Wer die Fischerprüfung erfolgreich ablegt, kann den Antrag vollständig digital stellen.
    Hierfür ist eine Identifizierung mittels BundID (eID-Login) erforderlich.
  • Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig im Bürgerbüro vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
  • Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.
  • Wegfall des Jugendfischereischeins: Es wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt.

 

Welche Dokumente muss ich künftig bei der Fischereiausübung mitführen?
In Nordrhein-Westfalen sind nach Einführung des neuen Systems folgende Dokumente mitzuführen:

  • Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
  • ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
  • ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.

Sie können Ihren Fischereischein direkt hier online beantragen oder auch persönlich im Ordnungsamt der Stadt Petershagen.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link

Verwaltungsleistung                                           Beantragung Online     Beantragung vor Ort

Fischereischein auf Lebenszeit                                18,00 €                           30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr                        14,00 €                           22,00 €

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre                      42,00 €                           50,00 €

Ausländerfischereischein
(Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)        20,00 €                           32,00 €

 

                                                                                     Beim Landesamt online oder postalisch

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit     30,00 €                            30,00 €

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen