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Fischereischein
Kurzbeschreibung
Wer angeln möchte, muss Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Beschreibung
Der Fischereischein wird im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Schein mit einjähriger oder fünfjähriger Gültigkeit von den Städten und Gemeinden an Personen ausgestellt, die min. das 14. Lebensjahr vollendet haben und einen Nachweis zur bestandenen Fischereiprüfung vorlegen.
Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ohne Prüfnachweis ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt. Hierzu benötigen sie einen Jugendfischereischein mit max. einjähriger Gültigkeit.
Die Gültigkeit des jeweiligen Fischereischeines endet zum 31.12. des Kalenderjahres, der ein- bzw. fünfjährigen Laufzeit.
Achtung: Die Abholung und Bezahlung muss in jedem Fall persönlich erfolgen.
1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild
- Personalausweis
2. Jugendfischereischein
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
3. Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Das erste Kalenderjahr, in dem ein ausgestellter Fischereischein gültig ist, ist das jeweils aktuelle. Davon abweichend werden auf formlosen Antrag im Dezember eines Jahres auch Fischereischeine mit Beginn der Gültigkeit am 01. Januar des Folgejahres ausgetellt.
Sie können Ihren Fischereischein direkt hier online über das hinterlegte Formular beantragen. Der Antrag wird dann weitergeleitet und von den zuständigen Sachbearbeitenden geprüft.
Alternativ ist ein Antrag auch persönlich im Ordnungsamt der Stadt Petershagen möglich. Denken Sie dann bitte an die erforderlichen Unterlagen.
Die Abholung und Bezahlung erfolgt in jedem Fall persönlich, da unteranderem eine Unterschrift des Fischereischein-Inhabers notwendig ist.
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 €
- Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 €
- Ersatzschein bei Verlust: 5,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sicherheit und Ordnung
-
- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
info@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05702 822-211
- E-Mail:
- s.meissner@petershagen.de