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Adoption

Kurzbeschreibung

Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes. 

Beschreibung

Dies bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher, für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden. 

Im Mittelpunkt steht hier also immer und unumstritten das Kind. Weitere essentielle Akteure sind die leiblichen Eltern, die Annehmenden und ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.

Weitere Informationen für leibliche Eltern, Bewerberinnen und Bewerber sowie genaue Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Einrichtungen