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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die Wohnungen oder sonstige Räume in einem Gebäude in sich abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass sie baulich von den anderen Einheiten in dem Gebäude getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können.

Für die Bescheinigung werden Bauzeichnungen in mindestens 2-facher Ausfertigung benötigt. Für jede Mehrausfertigung wird eine weitere Ausfertigung der Bauzeichnungen benötigt. 

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aufteilungsplan
  • Aktueller Lageplan 1:500 (jedoch nicht größer als DIN A3)
  • Sämtliche Grundrisse 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
  • Ansichten/Schnitte 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
  • Grundbuchauszug in Kopie 

Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen