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Gewerbeabmeldung

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Gewerbe abmelden?

Das können Sie einfach online auf dem Wirtschafts-Service-Portal des Landes NRW machen. 

Beschreibung

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Personengesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen erforderlich ist. 

Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Die Gewerbeabmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Neben der Online-Meldung über das Wirtschafts-Service-Portal ist die Gewerbeabmeldung auch persönlich im Rathaus der Stadt Petershagen sowie per Fax oder per Post möglich. Die Adress- und Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

Bei jeder Gewerbeabmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

  • das zuständige Finanzamt,
  • die Bauordnungsabteilung der Stadt Petershagen,
  • das Steueramt und die Wirtschaftsförderung der Stadt Petershagen,
  • die Industrie- und Handelskammer,
  • IT NRW,
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft,
  • der Landesbetrieb Eichwesen NRW,
  • die Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung,
  • die Handwerkskammer.

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

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