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Gewerbeummeldung

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Gewerbe ummelden?

Das können Sie einfach online auf dem Wirtschafts-Service-Portal des Landes NRW machen. 

Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung ist nach § 14 GewO unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Petershagen
  • Erweiterung oder Änderung vom Firmennamen oder Unternehmensgegenstand

Neben der Online-Meldung über das Wirtschafts-Service-Portal ist die Gewerbeummeldung auch persönlich im Rathaus der Stadt Petershagen sowie per Fax oder per Post möglich. Die Adress- und Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

  • das zuständige Finanzamt,
  • die Bauordnungsabteilung der Stadt Petershagen,
  • das Steueramt und die Wirtschaftsförderung der Stadt Petershagen,
  • die Industrie- und Handelskammer,
  • IT NRW,
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft,
  • den Landesbetrieb Eichwesen NRW,
  • die Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung,
  • die Handwerkskammer.
  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €.
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €.
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €.
  • für die Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15,00 €.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen