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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Kurzbeschreibung

Bei Fragen und/oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs können Sie sich gerne direkt an eine der Kontaktpersonen wenden oder das Kontaktformular nutzen.

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung. Sie wird gezahlt, um bei Hilfebedürftigkeit den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Die Sozialleistung wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Sachgebietes Soziale Leistungen der Stadt Petershagen.

Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter im Rahmen einer Erstberatung gerne mit.

Eine optionale Online-Antragstellung über die Sozialplattform.de ist in Vorbereitung. Dort können bereits hilfreiche Informationen zum Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt" eingeholt werden; siehe Rubrik "weiterführende Links".

Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die

  • mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind,
  • ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und
  • keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben.

Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.

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