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Schülerbeförderung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Petershagen ist als Schulträger für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu den einzelnen Schulen zuständig. Der Großteil der Verkehre zu den Schulen erfolgt über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Über diesen Weg wird der Beförderungsanspruch in der Regel umgesetzt. 

Für Eltern oder Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern besteht im Einzelfall die Möglichkeit auf Übernahme der Beförderungskosten nach Maßgabe der Schülerfahrtkostenverordnung. 

Beschreibung

Sie haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für die nächstgelegene Schule, nicht die gewünschte Schule.

Eine Erstattung kommt unter anderem in Betracht, wenn der einfache Schulweg

  • zur Grundschule mehr als 2 km
  • zur weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Auch können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit des Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen.

Für genauere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Abwicklung des Antrags auf Kostenübernahme können Sie gerne Kontakt zu dem u. g. Ansprechpartner aufnehmen.

Die Stadt Petershagen beteiligt sich ab dem 01. Februar 2022 längstens bis zum Ablauf des Schuljahres 2023/2024 an dem Pilotprojekt SchülerTicket Westfalen. Das Ticket wird sowohl für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe als auch der Sekundarstufe I und II der städtischen Schulen beschafft.

Mit dem neuen SchülerTicket Westfalen können die Schülerinnen und Schüler westfalenweit das gesamte vorhandene Liniennetz des öffentlichen Nahverkehrs von Petershagen nach Dortmund, Münster oder gar bis ins niederländische Enschede und zurück rund um die Uhr (keine zeitliche Begrenzung) an allen Tagen des Jahres nutzen. Das Ticket kann sowohl für den Schulweg als auch für die Freizeit genutzt werden. Soweit im Westfalentarif vorgesehen, kann mit dem Ticket auch mit der Bahn, z.B. mit einem Regionalexpress, gefahren werden.
Eine Erweiterung des Liniennetzes ist nicht vorgesehen.

Bei der geplanten Einführung des Schülertickets (Solidarmodell) erhalten mit wenigen Ausnahmen alle Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Ticket, also auch Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf eine Fahrkostenerstattung nach Schülerfahrkosten VO NRW hatten.

Für die Schülerbeförderung der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Die Schülerbeförderung wird durch einen vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr durchgeführt, das heißt durch angemietete Taxen, Mietwagen oder Busse. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten.

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: 0571 807-21182
Fax: 0571 807-31182
schulamt@minden-luebbecke.de
 

Für die Schülerbeförderung der Berufsschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke sind die Schulbüros der jeweiligen Schulen zuständig.

Sie sollten einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes bei der Schulverwaltung stellen. Eine nachträgliche Erstattung ist nur möglich, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes (31.10.) stellen.

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