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Gewerbezentralregister
Kurzbeschreibung
Sie möchten eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen?
Dann nutzen Sie einfach das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
Beschreibung
Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen (z. B. Untersagungen, zurückgenommene Erlaubnisse) oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe.
Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen. Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.
Achtung: Das Gewerbezentralregister ist nicht mit dem Gewerberegister der Stadt Petershagen zu verwechseln, welches alle Gewerbetreibenden aus dem Stadtgebiet enthält.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug
- evtl. Vertretungsvollmacht
Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie dieses Anliegen im Gewerbeamt der Stadt Petershagen erledigen.
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 13,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
buergerservice@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-0
- E-Mail:
- buergerservice@petershagen.de