Rentenangelegenheiten
Kurzbeschreibung
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem persönlichen Besuch einen Termin bei Frau Rubin unter
05702 822-137 (Sprechzeiten s. Hinweise und Besonderheiten) oder nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Sie finden uns im
Verwaltungsgebäude Petershagen
1. Stock, Zimmer 14 a
Schloßfreiheit 2-4
32469 Petershagen.
Das Gebäude ist nicht barrierefrei. Bitte geben Sie daher bei der Terminabsprache an, ob Sie auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Beschreibung
Ab 1. Januar 2027 gilt das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, das oft einfach nur Krankenkassenreform genannt wird.
Das neue Gesetz führt zu spürbaren finanziellen Einschnitten sowie gesetzlichen Änderungen für arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Was ändert sich durch das Gesetz genau?
Bislang konnten arbeitende Rentnerinnen und Rentner den vollen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld behalten, wenn sie ihre Altersrente als Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent bezogen.
Ab dem 1. Januar 2027 ist das nicht mehr möglich. Denn dann entfällt der Krankengeldanspruch vollständig, sobald die Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht - also mehr als 66,66 Prozent beträgt. Ein gleichzeitiger Bezug von 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist damit nicht mehr möglich.
Wechsel von Teilrente auf Vollrente
Wer seine Teilrente in eine Vollrente ändern möchte, kann dies über eine Benachrichtigung an die Mitarbeiterin der Rentenstelle, Frau Rubin, Tel.: 05702-822137, Mail: a.rubin@petershagen.de, machen. Hierzu wird die Renten-Versicherungsnummer benötigt.
Möglich ist dies auch jederzeit über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung.
Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 gelten, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.
Folgende Unterlagen, soweit für Sie zutreffend, werden hierzu benötigt:
- Personalausweis,
- Versicherungsverlauf,
- Rentenauskunft,
- Rentenbescheide,
- Nachweis über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten,
- Eheurkunde u. Geburtsurkunden Kinder,
- Nachweis einer Berufsausbildung,
- Nachweis einer Schulausbildung ab 17. Lebensjahr,
- Nachweise zur Klärung von Lücken,
- Nachweis der aktuellen Einkommensart
(Lohn, ALG, Krankengeld, Pflegetätigkeit etc.)
Bei Rentenanträgen werden zusätzlich
- die Bankverbindung,
- die Krankenkassenkarte,
- der Nachweis einer Betriebs-/Zusatzrente oder Pension,
- der Schwerbehindertenausweis,
- die Steuer-ID
- Nachweis über Einnahmen aus Gewerbe, Photovoltaikanlage, Vermietung/Verpachtung etc.
und bei Anträgen auf Hinterbliebenenrente zusätzlich
- die Sterbeurkunde und
- das Datum einer evtl. beantragten Vorschusszahlung benötigt.
Ganz wichtig ist auch Ihre Telefonnummer, unter der Sie bei Rückfragen vormittags erreichbar sind.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen Rentenversicherungsträger.
Zur Deutschen Rentenversicherung geht es hier.
Die Mitarbeiterinnen der Rentenstelle der Stadt Petershagen beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung.
Darüber hinaus stehen Sie Ihnen bei folgenden Angelegenheiten hilfreich zur Seite:
- Rentenanträge
- Kontenklärung
- Versorgungsausgleich
Mit der Kontenklärung können beispielsweise eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises geschlossen werden.
Sprechzeiten Frau Rubin
montags bis donnerstags von
08.30 - 12.30 Uhr
und
montags von
14.00 - 17.30 Uhr
Zusätzliche telefonische Erreichbarkeit
dienstags von
14.00 - 16.00 Uhr,
donnerstags von
14.00 - 17.30 Uhr und
freitags von
08.30 - 12.30 Uhr sowie
14.00 - 15.00 Uhr
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rentenstelle
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- Straße: Schloßfreiheit Hausnummer: 2-4
- PLZ: 32469 Ort: Petershagen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-137
- E-Mail:
- a.rubin@petershagen.de