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Führerschein: Umtausch EU-Kartenführerschein

Kurzbeschreibung

Die Bürgerinnen und Bürger in Petershagen können einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins beim Bürgerbüro im Rathaus Lahde zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten ohne vorheriger Terminabsprache stellen. Der neu ausgestellte Führerschein erhält eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Bearbeitungszeit und die Bestellung des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei bedarf.

Beschreibung

Seit dem 19.01.2013 gelten EU-weit neue Fahrerlaubnisklassen. Neu geregelt wurden insbesondere die Motorradklassen. Die Gültigkeit von ab diesem Zeitpunkt erworbenen Fahrerlaubnisdokumenten wurde auf 15 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt werden, allerdings ohne Verpflichtung zur Ablegung einer Prüfung oder Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (außer C- und D-Klassen).

Alle vor dem 19.01.2013 erhaltenen Fahrerlaubnisdokumente, sei es der aktuelle Kartenführerschein oder die rosafarbenen oder grauen Führerscheine, verlieren ihre Gültigkeit in gestaffelten Zeiträumen. Für viele Verkehrsteilnehmer ist deshalb in den nächsten Jahren ein Umtausch zum neuen EU-Kartenführerschein nötig. Welche Umtauschfrist für Sie gilt, erfahren Sie im Reiter "Fristen".

  • biometrisches Passbild (neu bzw. aktuell); Maße: 35 x 45 mm
  • alter/bisheriger Führerschein
  • Personalausweis/Reisepass

Papier-Führerscheine (grau/rosa)
die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr Umtausch
vor 1953       
1953 - 1958           
1959 - 1964                   
1965 - 1970                      
1971 oder später              
19.01.2023
19.01.2022
19.01.2023
19.01.2024
19.01.2025

 

Karten-Führerscheine
die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1991 - 2001                      
2002 - 2004                      
2005 - 2007                      
2008                                 
2009                                 
2010                                 
2011                                 
2012 - 18.01.2013            
19.01.2026
19.01.2027
19.01.2028
19.01.2029
19.01.2030
19.01.2031
19.01.2032
19.01.2033
  • Die Bearbeitung erfolgt im Straßenverkehrsamt. Sollten Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben, wird dieser weitergeleitet.
  • Den entwerteten alten Führerschein können Sie auf Wunsch zurückerhalten.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €.

(zzgl. 10,00 Euro für die zusätzliche Erteilung der Führerscheinklasse T - große Traktoren, schneller als 40km/h).

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen