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Fahrerkarte

Beschreibung

Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab.

Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte, die jeweils fünf Jahre gültig ist.

Die Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig.

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann der unterschriebene Antrag auch durch eine beauftragte Person gestellt werden. Dann ist eine direkte Zusendung allerdings nicht möglich. Die Abholung der Fahrerkarte hat in diesem Falle persönlich  durch den Antragsteller bei der Führerscheinstelle in Minden zu erfolgen .

Eine Neu-Ausstellung wegen Verlust/Diebstahl oder Beschädigung der Fahrerkarte ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreis Minden-Lübbecke möglich.

  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter
  • Personalausweis/Reisepass
  • EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.

Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist neben der örtlichen Zuständigkeit, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Inhaber/in einer gültigen EU-Fahrerlaubnis ist und ihren bzw. seinen Wohnsitz seit mindestens 185 Tagen in Deutschland hat.

Die Fahrerkarte kostet 41,00 €.

Für einen Aufpreis von 5,00 € können Sie sich die Karte vom Kraftfahrt-Bundesamt auch direkt nach Hause schicken lassen.

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