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Schwerbehindertenausweis

Kurzbeschreibung

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Beschreibung

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.

Die Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie aber auch im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie im Bürgerbüro der Stadt Petershagen. 

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis auch online über die Seite ELSA.NRW zu beantragen.

Beantragung des Schwerbehindertenausweises:

  • Vordruck Schwerbehindertenantrag 
  • Lichtbild (nicht zwingend erforderlich)
  • falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als 2 Jahre sind
    (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder)
  • bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.

Neuausstellung, weil kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier- in Scheckkartenformat gewechselt werden soll

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
  • biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel längstens für 5 Jahre ausgestellt.

Besitzen Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis, können Sie diesen frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern lassen.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:

G - Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

B - Begleitperson
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr

RF - Rundfunk
Berechtigt zur Emäßigung der Rundfunkgebühr

H - Hilflosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

Bl - Blindheit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

Gl - Gehörlosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung 

Ein Erst- oder ein Änderungsantrag sowie eine Neuausstellung des Ausweises wird beim Kreis Minden-Lübbecke bearbeitet. Wenn Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Stadt Petershagen ausfüllen bzw. abgeben, wird er zum Kreis weitergeleitet.

Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises im alten Papierformat kann, sofern im alten Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, direkt in unserem Bürgerbüro vorgenommen bzw. beantragt werden.

Sofern Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat haben und dieser abgelaufen ist, können Sie die Neuausstellung ebenfalls bei uns beantragen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen