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Inklusion
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Dabei besteht die Möglichkeit, dass diese Kinder zusammen mit anderen Kindern, die keiner Förderung bedürfen, gemeinsam unterrichtet werden (inklusive Beschulung).
In einer inklusiven Schule lernen Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam und niemand wird aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen. Vordergründig steht die Aufgabe, einzelne Lernende beim lernen besonders zu unterstützen. Dabei ist zu beachten, dass sich nicht die Schülerinnen und Schüler dem System Schule anpassen müssen, sondern die Schule sich den Schülerinnen und Schülern.
Einen solchen gemeinsamen Unterricht kann die zuständsige Schulaufsichtsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke in Schulen einrichten, sofern diese personell und sächlich dafür ausgestattet sind. Diese Schulen nennen sich "Schule des gemeinesamen Lernens".
Der Förderbedarf wird von der Schulaufsichtsbehörde in Absprache mit den Eltern / Erziehungsberechtigten und der in Frage kommenden Schule festgestellt.
Weitere Informationen erteilt auch das Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke.
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