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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich einbürgern lassen. 

Beschreibung

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Einbürgerung bei Ihrem Melde-, Bürger- oder Standesamt in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen. Der Kreis Minden-Lübbecke als Einbürgerungsbehörde entscheidet dann über Ihren Antrag. Dabei wird zwischen der Anspruchs- und der Ermessenseinbürgerung unterschieden.

Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtlichen Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.

Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Antragsvordrucke sind im Bürgerbüro der Stadt Petershagen, bei Frau Franziska Tegtmeier, Tel. 05702/822-214, erhältlich.

Der ausgefüllte Einbürgerungsantrag kann im Bürgerbüro der Stadt Petershagen nach Terminvereinbarung mit den nachstehenden Unterlagen eingereicht werden.

Mitzubringen sind in der Regel

  • der ausgefüllte Antragsvordruck
  • der Heimatpass,
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde,
  • Abschrift des Familienbuches,
  • Verdienstabrechnung,
  • Lebenslauf,
  • Kopie der Gewerbeanmeldung und Kranken- und Rentenversicherungsnachweise (bei Selbständigen),
  • Zeugnisse und
  • Bescheinigungen über Sprachkurse.

Weitere Unterlagen können im Einzelfall nachgefordert werden.

Staatsangehörigkeitsausweis

Personen, die schon im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, können zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Diese Urkunde wird jedoch nur ausgestellt, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit strittig und/oder klärungsbedürftig ist oder nachweislich ein rechtlicher Vorteil durch die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit entstehen würde.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit muss entweder durch Einbürgerung oder durch Abstammungsverhältnisse (z. B. Geburtserwerb, Adoption) nachgewiesen werden.

Für die Beantragung bzw. Ausstellung wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Minden-Lübbecke, Herrn Reinhard Berg Telefon 0571/807-21630.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 €.

Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede Person 255,00 €; bei mit einzubürgernden minderjährigen Kindern 51,00 € pro Kind.