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Gleichstellung - Chancengleichheit für Frauen und Männer

Kurzbeschreibung

Die Grundlage für die Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ist der in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz formulierte Auftrag: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Beschreibung

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch
  • arbeitet mit vergleichbaren Stellen und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und Kreisebene zusammen
  • gibt Hilfen für Rat suchende Frauen, Männer und diverse Menschen

Die Aufgabe unserer Gleichstellungsbeauftragten Mona Finkemeier ist es, an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen.

Sie vertritt sowohl die Interessen der Beschäftigten der Stadt Petershagen als auch die der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

Haben Sie den Mut und treten bei Fragen und Problemen an unsere Gleichstellungsbeauftragte heran. Ob Sie sich auf Grund Ihres Geschlechtes benachteiligt fühlen oder ob es Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Es wird sich Zeit für Sie genommen. Auch bei schwerwiegenden Problemen, wie z.B. Belästigung, Mobbing und geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen kann ein Gespräch weiterhelfen und aus der Isolation befreien!
Gerne informiert Sie Mona Finkemeier und sagt Ihnen, wo sie Hilfe und Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen zu unserer Gleichstellungsstelle finden Sie hier.

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Zuständige Kontaktpersonen