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Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen