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Obdachlosigkeit

Kurzbeschreibung

Temporäre Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft

Beschreibung

Setzen Sie sich bei drohender Wohnungslosigkeit unbedingt möglichst frühzeitig mit dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Petershagen in Verbindung.

In vielen Fällen ist bei rechtzeitiger Hinzuziehung des zuständigen Sozialleistungsträgers ein Wohnungsverlust und damit der Erhalt des Wohnraums möglich.

Bei einer Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes. Mit einem Mietverhältnis im bürgerlich-rechtlichen Sinne ist sie nicht vergleichbar.

Eine Obdachlosenunterkunft soll lediglich Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten. Ein Standard, den eine Mietwohnung in aller Regel bietet, darf daher nicht vorausgesetzt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kündigungsschreiben
  • Mietvertrag
  • Nachweise über Einkünfte und Vermögen

Die Bearbeitung ist kostenfrei.

Für die Unterbringung ist eine monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese werden i.d.R. vom Leistungsträger übernommen.

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