Parkverstöße
Kurzbeschreibung
Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge stellen einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung dar und bringen nicht selten auch Beeinträchtigungen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit sich.
Beschreibung
Die Höhe des Verwarngeldes ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Verwarnung beginnt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Wird das Verwarngeld innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, ist die Angelegenheit erledigt. Bleibt die Zahlung aus und wird auch von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben (sogenanntes Anhörungsverfahren), nicht wahrgenommen, kann im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Aktenlage entschieden werden; ein Bußgeldbescheid ist die regelmäßige Konsequenz. Dieser beinhaltet dann nicht nur das ursprüngliche Verwarngeld, sondern umfasst zusätzlich eine Verwaltungsgebühr und die entstandenen Zustellungskosten.
Erst nach Übersendung des Anhörungsbogens können wir auf den jeweiligen Vorgang zugreifen und Auskünfte darüber geben.
Die Parkplätze in der Innenstadt von Petershagen und auch in der näheren Umgebung sind alle kostenfrei.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Gibt die Bußgeldstelle dem Einspruch statt, stellt sie das Verfahren ein. Ist dies nicht der Fall, wird die Angelegenheit über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Onlinedienstleistungen
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