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Anmeldung Wohnsitz

Kurzbeschreibung

Neu zugezogen?! Herzlich Willkommen in Petershagen!

Beschreibung

Wir helfen Ihnen gerne die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden.

Zunächst wäre da die Anmeldung an Ihren neuen Wohnsitz, für die Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen müssen.

Zur Anmeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied erforderlich.

Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise und ggf. die Reisepässe aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bringen Sie außerdem bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit, welche Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben.

Sollten Sie aus dem Ausland nach Petershagen ziehen, müssen alle anzumeldenden Personen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.

Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

  • Ausweisdokumente
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Vollmacht

Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden.

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.

Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.