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Ummeldung (Wohnungswechsel)

Kurzbeschreibung

Mitteilung eines Umzuges innerhalb von Petershagen

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb von Petershagen die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich umzumelden.
 
Für die Ummeldung müssen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Petershagen erscheinen.
 
Zur Ummeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied erforderlich.
 
Bei der Ummeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise und ggf. die Reisepässe aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bringen Sie außerdem bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit, welche Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben.

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, sollte die Anschrift durch das Amt für Sicherheit und Ordnung ebenfalls geändert werden.

Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung in ggf. vorhandenen Kfz-Papieren erfolgt durch das Straßenverkehrsamt in Minden.
 
Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Vollmacht

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen