Suche
Ummeldung (Wohnungswechsel)
Kurzbeschreibung
Mitteilung eines Umzuges innerhalb von Petershagen
Beschreibung
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, sollte die Anschrift durch das Amt für Sicherheit und Ordnung ebenfalls geändert werden.
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
info@petershagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05702 822-0
- E-Mail:
- buergerservice@petershagen.de