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Denkmalschutz und -pflege

Kurzbeschreibung

Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.

Beschreibung

Als untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Petershagen für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. Aktuell sind in der Denkmalliste der Stadt Petershagen 155 Baudenkmäler, 
8 Bodendenkmäler sowie 13 bewegliche Denkmäler eingetragen.

Sanierungen, Änderungen oder der Abriss eines Denkmals sind nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zulässig. Vor Beginn der Maßnahme muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. 

Darüberhinaus können beim Finanzamt steuerliche Vergünstigungen beantragt werden, wenn man Maßnahmen der Denkmalpflege vorgenommen hat. Dazu kann der hinterlegte Online-Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung ausgefüllt werden.

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