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Denkmalschutz und -pflege
Kurzbeschreibung
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.
Beschreibung
Als untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Petershagen für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.
Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. Aktuell sind in der Denkmalliste der Stadt Petershagen 155 Baudenkmäler,
8 Bodendenkmäler sowie 13 bewegliche Denkmäler eingetragen.
Sanierungen, Änderungen oder der Abriss eines Denkmals sind nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zulässig. Vor Beginn der Maßnahme muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen.
Darüberhinaus können beim Finanzamt steuerliche Vergünstigungen beantragt werden, wenn man Maßnahmen der Denkmalpflege vorgenommen hat. Dazu kann der hinterlegte Online-Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung ausgefüllt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Zuständige Einrichtungen
- Untere Denkmalbehörde
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
denkmal@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-0
- E-Mail:
- denkmal@petershagen.de