Grundstücksteilung
Kurzbeschreibung
Ab dem 01.09.2026 besteht in ganz Nordrhein-Westfalen die Pflicht Bauanträge elektronisch einzureichen. Hierfür nutzt die Stadt Petershagen das Bauportal.NRW.
Beschreibung
Unter einer Grundstücksteilung versteht man die grundbuchrechtliche Aufteilung eines bebauten Grundstücks.
Durch die Teilung des Grundstücks dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen.
- Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis
- Amtlicher Lageplan angefertigt vom Kataster- und Vermessungsamt des Kreises Minden-Lübbecke oder einem/r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in
- auf Anforderung evtl. weitere Bauunterlagen
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück 50 bis 500 €.
Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Untere Bauaufsicht
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 63
- PLZ: 32469 Ort: Petershagen
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- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
bauordnung@petershagen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-265
- E-Mail:
- b.humcke@petershagen.de