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Grundstücksteilung
Beschreibung
Unter einer Grundstücksteilung versteht man die grundbuchrechtliche Aufteilung eines bebauten Grundstücks.
Durch die Teilung des Grundstücks dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen.
- Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis
- Amtlicher Lageplan angefertigt vom Kataster- und Vermessungsamt des Kreises Minden-Lübbecke oder einem/r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in
- auf Anforderung evtl. weitere Bauunterlagen
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück 50 bis 500 €.
Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Untere Bauaufsicht
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- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
bauordnung@petershagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05702 822-265
- E-Mail:
- k.peeck@petershagen.de