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Bauvoranfrage

Kurzbeschreibung

Aktueller Hinweis zum Bauportal.NRW

Aufgrund einer technischen Umstellung ist das Bauportal.NRW voraussichtlich in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 4. September 2026 nicht erreichbar. Während dieses Zeitraums können keine Bauanträge oder sonstigen baurechtlichen Anträge über das Portal eingereicht werden. Die Stadt empfiehlt daher, erforderliche Anträge entweder vor Beginn der Umstellungsarbeiten oder nach Wiederherstellung der Erreichbarkeit des Bauportals einzureichen.

Beschreibung

Über eine Bauvoranfrage kann ein Bauherr klären, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann und darf. 

Eine Bauvoranfrage wird schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte und eine Vorhabensbeschreibung des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.

Jedoch ist eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid noch keine Baugenehmigung. Wird später im Bauantrag ein Entwurf eingereicht, der von den Aussagen der Bauvoranfrage abweicht, so kann die Baugenehmigung für das Bauvorhaben gegebenenfalls nicht erteilt werden. Daher sollte die Bauvoranfrage von vorn herein so genau wie möglich formuliert werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen