BIS: Suche und Detail

Leichenpass

Beschreibung

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls 
  • Todesbecheinigung, nicht vertraulicher Teil
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.

Zweite Leichenschau

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen