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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Möchte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten, bedarf es hierfür zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden für beide Personen notwendig.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Dies gilt allerdings nur für einen Teil der ausländischen Staaten. In welchem Land ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, erfahren Sie über die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat oder das ausländische Standesamt).

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt oder Gemeindeverwaltung) des Herkunftslandes ausgestellt. 

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

Für eine entsprechende Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Standesamtes gern zur Verfügung.

Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • wenn deutsches Recht zu beachten ist: 40,00 €
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €

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Zuständige Einrichtungen