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Hunde steuerlich an-, ab- oder ummelden

Kurzbeschreibung

Sobald Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.

Beschreibung

Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Hierfür hat jeder Halter und jede Halterin den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme schriftlich anzumelden.

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. 

Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug in eine andere Gemeinde. In diesen Fällen ist der Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Stadt Petershagen abzumelden.

Denken Sie bitte daran, dass eine An- und Abmeldung Ihres Hundes bei Umzug nicht automatisch erfolgt. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Achtung: Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Petershagen zwingend erforderlich!
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

In bestimmten Fällen ist auf schriftlichen Antrag eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung möglich. Dazu zählt beispielsweise der Fall, dass Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde aus dem Tierheim Minden aufgenommen haben. Genaueres entnehmen Sie bitte §§ 3, 4 der Hundesteuersatzung.

Das Antragsformular zur Steuerermäßigung erhalten Sie im Steueramt der Stadt Petershagen.

Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere. Allerdings ist bei großen Hunden, deren Gewicht im ausgewachsenen Alter mindestens 20 kg beträgt oder Widerrist- bzw. Schulterhöhe mindestens 40 cm beträgt, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zwingend nachzuweisen!

Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

Bei Abmeldung ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.

Die Hundesteuer beträgt jährlich:

  • bei einem Hund: 60,00 €
  • bei zwei Hunden: 70,00 € je Hund
  • bei drei oder mehr Hunden: 80,00 € je Hund

Die Dienstleistung der An-, Ab- oder Ummeldung eines Hundes ist kostenfrei.

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