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Schulanmeldungen

Kurzbeschreibung

In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht.

Beschreibung

Als Eltern oder Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern werden Sie zur Schulanmeldung eingeladen. Hierbei ist zunächst ausschlaggebend, ob das Kind bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Petershagen hat. Grundsätzlichen können Sie die Grundschule und die Schulart frei wählen, wobei ein Anspruch auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule besteht, sofern die vom Schulträger festgesetzte Aufnahmekapazität nicht überschritten wird.

In der Einladung teilt die Verwaltung Ihnen die für Ihr Kind nächstgelegene Grundschule mit, das weitere Verfahren wird dann von der Schule direkt mit den Eltern abgewickelt. 

Eine Übersicht der Schulen in Petershagen sowie die entsprechenden Seiten finden Sie im Schulportal der Stadt Petershagen.

Wenn Sie sich über die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule sowie über mögliche Kostenerstattungen informieren möchten, öffnen Sie die Dienstleistung Schülerbeförderung.

Informationen zum Thema Einschuluntersuchung finden Sie hier

Die Bestimmung der nächstgelegenen Schule richtet sich nach § 7 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Danach ist die nächstgelegene Schule die Schule mit dem kürzesten Fußweg zwischen Wohnung (Haustür) und dem Eingang des Schulgrundstücks.

Folgende Geburtsjahrgänge sind für die Einschulung maßgebend:

Einschulung zum Schuljahr Geburtsjahrgänge
2022/2023 01.10.2015 - 30.09.2016
2023/2024 01.10.2016 - 30.09.2017
2024/2025 01.10.2017 - 30.09.2018

 

Eine vorzeitige Einschulung auf Antrag ist möglich. Dieser Antrag ist bei der Schule zu stellen. 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen