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Führerschein: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Beschreibung

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Dann gilt allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszulässigen“ Person geführt werden darf.

Die Ausbildung und die Prüfungen laufen wie beim „Führerschein mit 18“ ab. Weitere Informationen dazu erhalten Sie üblicherweise auch bei allen Fahrschulen.

Ausnahme: Frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres eine sog. „Prüfungsbescheinigung“ ausgehändigt. Darin müssen die Begleitpersonen eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden.

Es können mehrere begleitende Personen bei der Antragstellung benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Führerscheinstelle ist möglich.

  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter
  • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtestbescheinigung
  • Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“; dieser Antrag ist üblicherweise bei allen Fahrschulen erhältlich.
    • Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
    • Anlage 2 (Angaben der Begleitpersonen)
    • Beide Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen

Die Fahranfänger

  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nie ohne die in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson fahren,
  • müssen beim Fahren immer ihre Prüfungsbescheinigung und ihren Ausweis mit sich führen,
  • dürfen im Ausland keinen Gebrauch von der Prüfungsbescheinigung machen (gilt nur in Deutschland).

Die begleitende Person

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
  • darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
  • darf während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und muss die allgemeine Alkohol-Promillegrenze (0,5) einhalten
  • muss ihren Pkw-Führerschein bei der begleiteten Fahrt mit sich führen
  • Erteilung der Fahrerlaubnis: 44,70 €
  • Teilnahme am Modellprojekt: 7,70 €
  • pro Begleitperson: 10,00 €

 

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