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Führerschein: Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung

Beschreibung

Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?

Nach Erwerb der entsprechenden Eignung (z.B. Fahrschul-Unterricht) können Sie Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke einreichen.

Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, müssen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern lassen.

Eine Beantragung nach Verlust bzw. Diebstahl des Führerscheins ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke möglich.

Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Für alle Klassen

  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter)

Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung

Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
  • Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten (nur für C- und D-Klassen), bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch
  • aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter)
  • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „O“ (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
  • ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

Personen mit Behinderungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen sollten sich vor Antragstellung mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um abzuklären, ob möglicherweise zusätzliche verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Gutachten beigebracht werden müssen.

Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

  • 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
  • 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
  • 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
  • 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
  • 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
  • 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

Die Abgabe des Antrages mit den genannten entsprechenden Unterlagen muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde persönlich erfolgen. Die Fahrschulen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anträge auf Erteilung oder Erweiterung dort einzureichen.

Die Anträge werden anschließend nach Prüfung der Personalien und Entgegennahme der Verwaltungsgebühren durch die Stadt Petershagen an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.

Nach Antragseingang wird dann vom Straßenverkehrsamt in Form einer Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt geprüft, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Erteilung der Fahrerlaubnis im Wege stehen. Ist dies nicht der Fall, werden die Anträge an den TÜV-Nord in Bielefeld zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung gesandt.
Die Fahrerlaubnisprüfung ist gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung am Wohn-, Beschäftigungs- oder Schulort abzulegen. Liegt der Beschäftigungs- oder Schulort außerhalb des Prüfbezirks des TÜV Bielefeld, ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers oder der Schule dem Straßenverkehrsamt vorzulegen.

Soll die Prüfung außerhalb des Prüfbezirks Bielefeld aus anderen Gründen abgelegt werden, so ist dieses nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde möglich. Die Begründung ist dem Antrag auf Erteilung oder Erweiterung beizufügen.

Die Gebühren für die Ersterteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis sind im Einzelfall abhängig von der beantragten Klasse bzw. den bereits vorhandenen Klassen. Die Gebühr beträgt mindestens 43,90 Euro. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.

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